VIS Statistik Austria
Seit April 2016 sind alle Bienenstände beim VIS (Veterinärinformationssystem) zu melden. Die Erfassung von Imkern und Imkerinnen und Bienenbeständen im VIS ist in der Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO-Novelle 2015, BGBl. II Nr. 193 ) vom 8. Juli 2015 geregelt.
Wer ist meldepflichtig?
- Jede Person, jeder Betrieb, der bereits Bienen hält oder neu mit der Bienenhaltung beginnt.
- Die Pflicht zur Registrierung beginnt mit der Haltung von einem Bienenvolk!
- Ab dem 1. April 2016 gilt die Pflicht zur Registrierung als Imkerin und Imker!
- Es werden die Stammdaten des Imkers gemeldet.
- Der Imker erhält eine VIS Nummer und einen Zugang bei portal.statistik.at der Statistik Austria.
- Die Bienenstände sowie die Anzahl der Bienenvölker werden zwei mal jährlich aktualisiert. Stichtage: 30. Oktober und 31. April
Die Erstregistrierung kannst du online hier durchführen (empfohlen). Wenn du lieber das Formular verwenden willst, lade es hier herunter und folge den Anweisungen darauf.